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Ausleihkonditionen für unsere Bestände


Bitte beachten: Die nachstehenden Konditionen gelten für die Universitätsbibliothek und die Verbundbibliotheken IB (Geowissenschaften, Mathematik, Psychologie) und IC (Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Maschinenbau).

Alle anderen Fachbibliotheken der RUB sind grundsätzlich Präsenzbibliotheken. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort über Ausnahmen von der Präsenzpflicht.

 

Ausleihe

  • 4 Selbstverbucher auf Ebene 0 und Ebene 1
    Während der gesamten Öffnungszeit des Bibliotheksgebäudes!

Bestimmte Ausleihvorgänge sind nur an der Servicetheke möglich:

  • Ausleihe juristischer Kommentare
  • Ausleihe von Medien, die über die Fernleihe geliefert wurden
  • Ausleihe von Medieneinheiten, zur Anschaffung vorgeschlagen wurden

Zum Ausleihen benötigen Sie unbedingt eine gültige LoginID und einen Barcode  

Um an den Selbstverbuchern und an der Info-/Servicetheke ausleihen zu können, hat die UB die Bibliotheksapp RUB Bib entwickelt, mit der Sie sich einen One-Time-Secret (Barcode) generieren können. Um den Barcode generieren zu können, müssen sich die Nutzer:innen mit Ihrer LoginID und Ihrem Passwort anmelden. Bei dem OTS handelt es sich um einen zeitlich (4 Stunden) begrenzten Barcode.

Haben Sie kein Smartphone, erhalten Sie Ihren Barcode an der Info-/Servicetheke. Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten.

Der ausgestellte Barcode ist Ihrem Bibliothekskonto zugeordnet und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Wir übernehmen keine Haftung für Ausleihen, die durch den Verlust dieses Barcodes in Ihrem Namen getätigt wurden. Bei der Ausleihe an der Info-/Servicetheke behalten wir uns in berechtigten Fällen vor, Ihre Identität zu prüfen. Bitte teilen Sie uns den Verlust dieses Barcodes unverzüglich mit, damit dieser gesperrt werden kann. Die Kontaktinformationen der Universitätsbibliothek Bochum finden Sie auf unserer Webseite.
An den Selbstverbuchern können Sie entscheiden, ob ein Ausleihbeleg gedruckt werden soll, oder ob dieser per E-Mail zugeschickt werden soll. Leihen wir für Sie an der Info- /Servicetheke aus, erhalten Sie nur einen Ausleibeleg per E-Mail.

Ausleihe durch Bevollmächtigte

Zum Schutz unserer Nutzer:innen gegen Missbrauch leihen wir prinzipiell nur an den Eigentümer des Barcodes aus. Den Verlust des Barcodes melden Sie uns bitte zeitnah, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung durch Unbefugte. Jede:r Nutzer:in ist für sein Bibliothekskonto selbst verantwortlich.

Wenn ein Bevollmächtigter etwas ausleihen oder abholen soll, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Bevollmächtigte muss eine vom Auftraggeber/-in eigenhändig unterschriebene einmalig gültige Vollmacht vorlegen. Diese Vollmacht muss den Bevollmächtigten namentlich benennen, und sie muss für den konkreten Einzelfall ausgestellt sein. Der Bevollmächtigte muss sich durch einen Lichtbildausweis ausweisen.

  • Wissenschaftler der RUB können einer Hilfskraft eine pauschale, auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses der Hilfskraft begrenzte Vollmacht ausstellen. Bevollmächtigte werden systemintern als „Proxy-user“ vermerkt und können auf das Bibliothekskonto des Vollmachtgebers/in für die Gültigkeitsdauer der Vollmacht ausleihen. Erfolgt eine Ausleihe durch den Vollmachtnehmer, erhält der Vollmachtgeber eine E-Mail.
  • Leider konnten wir die Vollmachten aus dem alten Bibliothekssystem nicht in das neue Bibliothekssystem übertragen. Daher bitten wir Sie, das Formular neu auszufüllen und an uns zu senden. Zum Teil waren die Vollmachten im alten Bibliothekssystem nicht mehr aktuell, auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, den Vollmachtstatus Ihrer Vollmachtnehmer zu aktualisieren.

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Leihfristen und Fristverlängerungen

Zu den Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist siehe Seite "Gebühren und Portokosten".

Ausleihe von Beständen der UB Bochum

Leihfrist
Grundleihfrist = 28 Kalendertage
Gesetzliche Feiertage und Tage, an denen die UB aus anderen Gründen geschlossen ist, etc. werden automatisch übergangen.
 
Mahnstufen
Bei der Berechnung der Mahnstufen zählen alle Kalendertage!
Beispiel: Die Leihfrist endet am 11. Mai
Mahnstufe 1 (Fristüberschreitung um maximal 10 Tage) = 12. Mai bis 21. Mai
Mahnstufe 2 (Fristüberschreitung um 11 bis 20 Tage) = 22. Mai bis 31. Mai
 
Automatische Verlängerung
Automatische Leihfristverlängerungen entfallen!

Eine Leihfristverlängerung muss immer über das Bibliothekskonto angestoßen werden s. manuelle Verlängerung.

Manuelle Verlängerung
Nach Ablauf der Leihfrist können Sie die Leihfrist wiederholt um jeweils 28 Kalendertage verlängern. Legen Sie entweder das Buch in der Bibliothek vor, oder führen eine manuelle Fristverlängerung in Ihrem Bibliothekskonto durch. Ist das Buch vorgemerkt, ist eine Verlängerung nicht möglich.

Fernleihe

Ausleihe und Rückgabe
Die Rückgabe von Medien, die über die Fernleihe geliefert wurden, ist nur an der Info-/Servicetheke (s. Servicezeiten) oder über die Rückgabebox (s. Öffnungzeiten) und nicht am Rückgabeautomaten möglich.
Bitte beachten Sie: Nur bei der Rückgabe über die Info-/Servicetheke erhalten Sie sofort einen Rückgabebeleg per E-Mail!
 
Leihfrist
Abholfrist = 8 Kalendertage (Feiertage ausgenommen): entnehmen Sie das genaue Datum der zugestellten E-Mail
Leihfrist = 28 Kalendertage  (Feiertage ausgenommen)
Ausnahme: Die liefernde Bibliothek darf von vornherein eine verkürzte Leihfrist bestimmen.
 
Verlängerung
Fristverlängerungen werden nur noch auf Anfrage gewährt. Bitte melden Sie sich unter 0234 32 26461 oder schreiben Sie uns!
Generell werden Leihfristen in der Fernleihe immer unter Vorbehalt festgesetzt. Die liefernde Bibliothek darf Medien jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückfordern.
Wichtig: Auch bei Fernleihlieferungen für den Lesesaal, müssen Sie sich unbedingt innerhalb der Abholfrist melden und die Lieferung auf Ihr Konto verbuchen lassen. Andernfalls wird das Material zurückgeschickt.
 

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Rückgabe

Raum "Medienrückgabe" auf Ebene 0 (linker Eingangsbereich an den Garderobenschränken)
Montag bis Sonntag während der gesamten Öffnungszeit. Mit der Rückgabe von Medien können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Eine besondere Vollmacht ist dafür nicht erforderlich.

Bei der Rückgabe können Sie entscheiden, ob ein Rückgabebeleg gedruckt werden soll, oder ob dieser per E-Mail zugeschickt werden soll. Erfolgt die Rückgabe an der Info-/Servicetheke, erhalten Sie nur einen Rückgabebeleg per E-Mail.

Prüfen Sie in beiden Fällen den Rückgabebeleg auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient als Nachweis für die fristgerechte Rückgabe.

Wichtig: Die Rückgabe von Medien, die über die Fernleihe geliefert wurden, ist nur an der Info-/Servicetheke oder über die Rückgabebox und nicht am Rückgabeautomaten möglich.

Rückgabe per Post Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Medien zu den angegebenen Zeiten zurückzubringen bzw. von einer Person Ihres Vertrauens zurückbringen zu lassen, können Sie uns diese auch per Post mit entsprechender Frankierung zusenden:
Ruhr-Universität Bochum/Universitätsbibliothek/Abt. Benutzungsdienste/z. H. Herrn Althaus/Herrn Krampe/Universitätsstr. 150/44801 Bochum

 

Vormerken

Um Medien vorzumerken, müssen Sie im Bibliothekskonto angemeldet sein.

  • Eine Signatur kann maximal von drei Personen gleichzeitig vorgemerkt werden.
  • Sobald das Medium bereitsteht, erhalten Sie von uns ein Bereitstellungsschreiben und Sie haben 8 Tage Zeit, um das Medium abzuholen.
  • Nach Ablauf der Frist wird das Werk wieder im Magazin eingestellt bzw. für den nächsten Vormerker bereitgestellt.
  • Eine Vormerkung können Sie in Ihrem Bibliothekskonto auch wieder löschen, solange das vorgemerkte Medium noch nicht zur Abholung bereitgestellt ist.

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Bibliothekskonto

Im Bibliothekskonto können Sie sich rund um die Uhr über Ihre Ausleihvorgänge informieren. Dazu ist eine persönliche Anmeldung erforderlich, für die Sie Ihre LoginID und das dazugehörige Passwort benötigen.

Studierende und Beschäftigte der RUB finden Ihre RUB-LoginID auf den Ihnen ausgehändigten Unterlagen zur Immatrikulation bzw. zum Beginn ihrer Tätigkeit. Bei der Registrierung in der Universitätsbibliothek erhalten externe Nutzer:innen eine LoginID. Für die Registrierung ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Nach der Anmeldung in der UB erhalten Sie einen Verifizierungslink. Haben Sie diesen angestoßen, erhalten Sie ein Passwort aus dem Identitätsmanagement der RUB.

Bei Fragen wenden Sie sich an ub-information@rub.de oder 0234/32-26461.

 

Passwort ändern / Passwort vergessen

Sie möchten Ihr Passwort ändern?

Nutzen Sie diesen Weg nur, wenn Sie Ihr aktuelles Passwort kennen. Gehen Sie zu https://rub.de/login. Melden Sie sich mit Ihrer RUB-LoginID und dem noch gültigen Passwort an und wählen Sie "Passwort ändern" aus. Es kann bis zu 30 Minuten dauern, bis das neue Passwort gültig ist.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Sie haben in Ihrem Account (Studierende und Beschäftigte) eine Mobilfunknummer hinterlegt?
  • Sie haben in Ihrem Account keine Mobilfunknummer hinterlegt?
  •  

    Sperrung des Bibliothekskontos

    Bezahlen Sie Ihre Säumnisgebühren und Ihre Fernleihgebühren zeitnah, denn ab 25 € Gebühren, wird Ihr Bibliothekskonto automatisch gesperrt. Die Fernleihgebühr muss innerhalb von 6 Wochen bezahlt werden. Geschieht dies nicht, erhalten Sie eine Mahnung.

    Damit die Ausleih-, Verlängerungs- und Vormerkfunktion wieder freigegeben werden kann, müssen Sie zuerst die Gebühren am Kassenautomaten (nur EC-Zahlung) in der Universitätsbibliothek bezahlen oder den Betrag überweisen.

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