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Bibliotheksausweis

Weitere Informationen


Anmeldung - Adresskorrektur - Ausweis sperren lassen - Abmeldung für verschiedene Benutzergruppen






Eingeschriebene Studierende, Gast- und Zweithörer:innen der Ruhr-Universität
  • Zulassungsvoraussetzungen
    Die Immatrikulation an der Ruhr-Universität begründet zugleich das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek.
  • Anmeldung
    Nicht erforderlich.
  • Bibliotheksausweis

    Auf den Studierendenausweisen, die ab dem 12. August 2020 ausgestellt werden, befinden sich zwei Nummern:
     Vorderseite: Matrikelnummer (12-stellig)
     Rückseite: Bibliotheksausweisnummer (15-stellig)



    Für die Anmeldung im Bibliothekssystem, die Buchausleihe sowie Fernleihbestellungen ist die
    15-stellige Bibliotheksnummer maßgeblich.

    Dies gilt auch für alle ab August 2020 neu ausgestellten Studierendenausweise, die aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung neu ausgestellt werden müssen.

    Bei Studierendenausweisen mit Chip, die bis 11. August 2020 ausgestellt worden sind, erfolgen Anmeldung im Bibliothekssystem, Buchausleihe und Fernleihbestellungen über die 15-stellige Bibliotheksnummer auf dem Digitalen Bibliotheksausweis. Dieser kann im eCampus WebClient herungergeladen werden. Die Matrikelnummer ist als Ausweisnummer NICHT mehr gültig!

    Für die Ausleihe bzw. Anmeldung am Bibliothekskonto wird zusätzlich das Bibliothekspasswort benötigt! Im OPAC (Konto) kann bei Bedarf ein neues Passwort angefordert werden.
  • Adresse korrigieren
    Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Adressänderung kann auch über das Campusmanagementsystem eCampus erfolgen.
  • Ausweis sperren
    Wenden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) entweder an die Informations- und Servicetheke der UB oder an das Studierendensekretariat, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
  • Abmeldung
    Das Benutzungsverhältnis endet automatisch mit der Exmatrikulation.
    • Verliert Ihr Studierendenausweis Gültigkeit, dann gilt dies auch für die Nutzung der Universitätsbibliothek. Das Benutzerverhältnis endet laut Benutzungsordnung §3 mit der Streichung der Matrikel, daher erfolgt keine Verlängerung der Medien mehr. Denn laut § 12 der Benutzungsordnung ist eine Verlängerung über die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises nicht möglich. Sie erhalten in einem solchen Fall auch keine Benachrichtigungen mehr von der Universitätsbibliothek. Geben Sei Bücher zu spät zurück, entstehen Säumnisgebühren.
    • Beantragen Sie einen neuen Studierendenausweis (z. B. Doktorand:innen), dann müssen Sie die Bücher zurückgeben und auf den neuen Ausweis wieder neu ausleihen. Eine automatische Umbuchung ist nicht möglich.
UA Ruhr-Studierende
  • Zulassungsvoraussetzung Die Immatrikulation an einem der UA Ruhr-Standorte begründet zugleich das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek Bochum.
  • Anmeldung Bitte den Benutzer- bzw. Studierendenausweis der jeweiligen Heimatuniversität sowie gültigen Personalausweis oder gültiger Pass und Meldebescheinigung zur einmaligen Freischaltung mitbringen.
  • Bibliotheksausweis Der Benutzer-/Studierendenausweis der jeweiligen UA Ruhr-Bibliothek kann als Bibliotheksausweis für die UB Bochum verwendet werden und gilt hierfür ein Jahr. Solange Sie als Student an einer der UA Ruhr-Universitäten eingeschrieben sind, kann die Gültigkeitsfrist jeweils um ein Jahr verlängert werden.
  • Adresse korrigieren Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke.
  • Ausweis sperren Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
  • Abmeldung Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke. Auch ohne fomelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.
  • Internetzugang UA Ruhr-Studierende können sich mit dem eigenen Laptop via eduroam ins Hochschulnetz der RUB einloggen oder an der Information eine temporäre LoginID für die fest installierten Arbeitsplätze im Treppenhaus der UB beantragen. Die IDs sind jeweils ein halbes Jahr gültig.
Professor:innen / wissenschaftliche/ nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Ruhr-Universität
  • Zulassungsvoraussetzungen
    Als Mitglied bzw. Angehörige:r der Ruhr-Universität haben Sie automatisch das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek.
  • Anmeldung
    Bitte Ernennungsurkunde bzw. Arbeitsvertrag vorlegen.
    • Deutsche Staatsbürger:innen
      gültigen Personalausweis oder
      gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Ausländische Staatsbürger:innen
      gültiger Pass und aktuelle Meldebescheinigung
  • Bibliotheksausweis
    Sie erhalten einen Bibliotheksausweis, dessen Gültigkeitsdauer von der Art des Arbeitsverhältnisses abhängig ist.
  • Adresse korrigieren
    Melden Sie sich dazu bitte an der Informations- und Servicetheke.
  • Ausweis sperren
    Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Informations- und Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
  • Vollmacht
    Wissenschaftler:innen der RUB können einer Hilfskraft eine pauschale, auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses begrenzte Vollmacht ausstellen. Es besteht die Möglichkeit, diese Vollmacht in der Universitätsbibliothek einzuscannen, damit diese nicht immer mitgebracht werden muss.
  • Abmeldung
    Melden Sie sich dazu bitte an der Info-/Servicetheke. Auch ohne formelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.
Privatpersonen
  • Zulassungsvoraussetzungen Personen mit Wohnsitz in Bochum oder Umgebung (NRW) zur beruflichen oder persönlichen Information und Weiterbildung sowie Personen, die an einer anderen (als den oben genannten) Hochschule(n) in NRW studieren.
  • Anmeldung vor Ort an der Info-/Servicetheke (Ebene 0) Mo-Fr 8 bis 18 Uhr / Sa 10 bis 16 Uhr
  • Anmeldung per E-Mail Sie können den Ausweis im Vorfeld per E-Mail unter ausweise-ub (at) rub.de beantragen. Hierzu benötigen wir die entsprechenden Dokumente in eingescannter Form.
    • Deutsche Staatsbürger:innen
      gültiger Personalausweis oder gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung.
    • Ausländische Staatsbürger:innen
      gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung.
  • Bibliotheksausweis Stellen wir Ihnen derzeit einen Ausweis aus, oder verlängern die Gültigkeit Ihres bereits vorhandenen Bibliotheksausweises, dann läuft in beiden Fällen dessen Gültigkeit am 30.6.2023 aus.
    Mehr Informationen ..
  • Adresse korrigieren Melden Sie sich dazu bitte an der Info-/Servicetheke.
  • Ausweis sperren Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
  • Abmeldung Melden Sie sich dazu bitte an der Info-/Servicetheke. Auch ohne formelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeitsfrist des Ausweises.
  • Internetzugang Über das Benutzerkonto (OPAC) kann eine LoginID erzeugt werden. Es können die fest installierten Arbeitsplatzrechner im Treppenhaus der UB genutzt werden. Die Einwahl ins WLAN der RUB ist nur möglich, wenn Sie Angehöriger einer dem eduroam-Verbund angehörigen Hochschule sind!

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